Pütter, Johann Stephan, Jurist und Publizist (1725-1807).

Eigenhändiger Brief mit Unterschrift Göttiingen, 2. V. 1774, Fol. 2 Seiten. Doppelblatt.

Nicht vorrätig

Beschreibung

An den aufgeklärten Herzog Ernst II. Ludwig von Sachsen-Gotha-Altenburg (1745-1804) als Begleitschreiben zu Pütters Abhandlung „Der Büchernachdruck nach ächten Grundsätzen des Rechts geprüft“ (Göttingen 1774): „[…] Vorjetzo erkühne ich mich eine Schrift zu überreichen, welche von Höchstdero grosser Kenntnis und Liebe der Litteratur vielleicht eher einige Nachsicht zu hoffen hat. Auch ist der darinn abgehandelte Gegenstand so beschaffen, daß man darüber, soviel ich weiß, den Buchhandlungen und Druckereyen zu Gotha und Altenburg bisher keinen Vorwurf machen darf […]“ – In schöner Schrift auf gutem Papier in repräsentativer Einteilung. – Pütter war einer der bedeutendsten Staatsrechtslehrer des 18. Jahrhunderts. Die genannte Schrift bildet einen Markstein in der Entwicklung des modernen Urheberrechts. – Sehr selten.