Beschreibung
In seiner Eigenschaft als Direktor des k. k. Hofoperntheaters leistet Mahler hier die Unterschrift unter den Vertrag „Z 566/1903“ über die Überlassung des alleinigen Aufführungsrechts für die Ballett-Idylle „Frühlingszauber“: „[…] Die Verlagshandlung W. Sulzbach […] überläßt der k. und k. Direction des k. k. Hofoperntheaters und dieselbe acceptiert für dieses Theater in Wien das alleinige Aufführungsrecht der Ballett-Idylle ‚Frühlingszauber‘ von B. von Uechtritz, Musik von Joachim Albrecht Prinz von Preußen, Choreographische Aufzeichnung und Beschreibung der in dem Tanzbilde vorkommenden Tänze und Gruppen, entworfen von Frau Marie Köbisch-Wolden […]“ Der Vertrag ist auch unterzeichnet von dem Verlag W. Sulzbach und gestempelt und ratifiziert von der k. u. k. General-Intendanz am 27. August 1903. – Joachim Albrecht Prinz von Preußen (1876-1939) war Komponist und Offizier. Die „Neue Zeitschrift für Musik“ brachte 1903 in Jg. 70, S. 302, eine Besprechung des Ballett-Idylls aus der Feder von E. Stier. – Ob das Werk in Wien tatsächlich aufgeführt wurde, ist ungewiß. Eine Aufführung in Braunschweig ist 1903 belegt, ebenso wie die Annahme in Karlsruhe. – Mahler leitete von 1897-1907 die Wiener Hofoper. – Knickfalte. – Selten.