Beschreibung
An die Schriftleitung der Münchner Neuesten Nachrichten: „Unter Bezugnahme auf § 11 des Presse-Gesetzes ersuche ich Sie, beiliegende Berichtigung in der nächsten Ausgabe Ihres Blattes zum Abdruck zu bringen […]“ – Aus der Zeit vor der Wahl von 1933.