Ernst, Max, Maler (1891-1976).

Konvolut Schriftstücke, Dokumente, tls. eigenhändig, hauptsächlich zur Abwicklung seines Wohnsitzes in Saint-Martin d’Ardèche, Korrespondenzen, Inventarlisten. Verschied. Orte, 1939-1942, .

Nicht vorrätig

Beschreibung

Ende der 30er Jahre zog Max Ernst sich nach Südfrankreich zurück, in eine „private, zerbrechliche Fluchtburg“ (Spies-Metken IV, S. VI). Ebda.: „Das Ensemble, das Max Ernst für sein Haus in Saint-Martin d’Ardèche entwarf, in das er sich Ende der dreißiger Jahre zurückzog, gehört zu den großartigsten Beispielen materialisierter surrealistischer Imagination. “ Tatsächlich war das Haus Eigentum von Leonora Carrington, die es 1940 verkaufte, um mit Max Ernst in die Vereinigten Staaten überzusiedeln, die beglaubigte Abschrift der „Conservation des Hypothèques“, des zuständigen Ortsgerichts, liegt obigem Konvolut bei. Der unter dem Druck der Zeitereignisse wohl überstürzt getätigte Verkauf des Hauses mitsamt Inventar und vor allem mit den Dekorationen des Künstlers (Reliefs und Skulpturen, Werkverzeichnis Spies-Metken, Nrn. 2304 ff.). Das Konvolut enthält u. a. ein beratendes Schreiben des von Max Ernst beauftragten Rechtsanwalts, mit dem er eine Annullierung des Hausverkaufs erörtert, vor allem unter Berufung auf das mitveräußerte Eigentum seines Mandanten, und das waren nicht nur die dem Haus verbundenen Kunstwerke, sondern auch Möbel und zahlreiches andere Inventar, das in Listen erfasst ist (beiliegend). Letztlich blieben die Dinge, wie sie waren, und der Rechtsanwalt verlor den Kontakt zu seinem Mandanten und fragte bei Maurice Lods, dem Bevollmächtigten von Max Ernst, nach dessen Adresse (1942), denn ein Brief nach Frankfurt war als unzustellbar zurückgekommen. Max Ernst selbst zog den Schlussstrich unter seine „Fluchtburg“ am 31. März 1941, als er mit 11 eigenhändigen Zeilen die Versorgung mit Elektrizität aufkündigte und darum ersuchte, die Schlussrechnung an Maurice Lods zu senden, „so schnell wie möglich“ (liegt bei, Abb.). Etwa zur gleichen Zeit, am 20. März 1941, richtete Leon Kochnitzky (1892-1965) einen Brief an Max Ernst, der in höchstem Maße alarmierend war: Kochnitzky, der eine Monographie über zeitgenössische Künstler vorbereitete, ließ Max Ernst wissen, daß die Deutschen in seiner Pariser Wohnung drei Originalwerke von Max Ernst beschlagnahmt hatten: 1. Große Collage auf Leinwand, 1935 (?), Titel „La chant du Pingo“; 2. Figur eines Dreihorns auf blauem Fond, kleines Gemälde auf Leinwand, Referenz Galerie Vignon 1931; 3. Taube (1923?), Bleistiftzeichnung (eigenh. Brief, 2 S., liegt bei). „All das“, so Kochnitzky, „wird ohne Zweifel in irgendeiner Ausstellung über entartete Kunst wieder erscheinen.“ – Das Konvolut, dem auch zwei eigenh. adressierte Briefumschläge von Max Ernst an Maurice Lods (1941 u. 1948) angehören, besteht aus insges. 13 Teilen in Original und Durchschrift und einer kleinen Fotografie. Hinzu kommen etliche Zeitungsausschnitte sowie ein Brief des Farbenfabrikanten Lucien Lefebvre-Foinet, der am 8. Okt. 1948 in einem Brief an Maurice Lods den Empfang von Skulpturen und Gemälden bestätigt, und, wie er schreibt, auch Max Ernst darüber informiert hat. Ein weiterer Brief (wohl an Maurice Lods) liegt bei: Jean Hugues kündigt einen Besuch mit Werner Spies an, um die Briefe von Max Ernst einzusehen, und dazu gehörte wahrscheinlich auch das hier vorliegende Konvolut.