Bürger, Gottfried August, Schriftsteller (1747-1794).

Eigenhändiger Brief mit Unterschrift „Gottfried August Bürger“. Göttingen, 13. XII. 1790, 4°. 1 Seite.

Nicht vorrätig

Beschreibung

Schriftstück, durch welches Bürger seinen Verzicht auf eine gerichtliche Ablegung der „Administrations-Rechnungen“ durch den Kanzleisekretär Pauer als ehemaligen Vormund seiner Kinder aus erster Ehe erklärt. – Bürger war seit 1774 mit Dorothee Marianne Leonhardt, genannt Dorette, verheiratet. Zu deren jüngerer Schwester Auguste, genannt Molly, unterhielt er ein Verhältnis, dem ein unehelicher Sohn entsprang. Dorette willigte in eine Ehe zu dritt ein. Nach ihrem Tod 1784 als Folge der Geburt einer Tochter, die ihre Mutter nur kurz überlebte, heiratete Bürger seine Schwägerin Molly. Auch sie starb ein knappes Jahr später an den Folgen einer Geburt. Eine dritte, sehr unglücklich verlaufende Ehe, ging Bürger im Herbst 1790 ein. Wenige Wochen darauf erfolgte die vorliegende Erklärung auf Verlangen des Kanzleisekretärs Pauer, mit der Bürger vormundschaftliche Verhältnisse seiner Kinder aus erster Ehe regelte. – Minimal fleckig. Die Angabe im Katalog „durch … Pauer … als ehemaligen Vormund seiner Kinder aus erster Ehe“ ist grammatisch oder sachlich falsch: Pauer ist natürlich nicht der Vormund der Kinder B.s aus seinen Ehen, sondern der beim Erbfall noch minorennen Kinder des Amtmanns Leonhart – mithin der Geschwister von B.s erster Frau bis zu deren Heirat (denn nach damaligem Recht war BÜRGER ja mit der Eheschließung der Vormund). Das nur nebenbei. Der Brief ist gedruckt bei Strodtmann 4, 1874, Nr. 838, S. 88, dort nach der Original-Handschrift aus Bürger’s Nachlasse, seinerzeit im Besitz des Herrn Hermann Althof zu Detmold. Und da kommt meine Bitte: ich würde diesen brief natürlich gern vor der Publikation in Band 4 meiner neuen Ausgabe des Bürger-Briefwechsels in ca. 2 Jahren (der dritte Band kommt endlich in zwei Monaten, ich bin mitten in der letzten Revision) noch einmal kollationieren: würden Sie mir dazu einen scan überlassen? Hier übrigens der Text: P.M. Auf Verlangen des Herrn CanzleySecretär Pauer als ehemaligen Leonhartschen Vormundes erkläre ich im Nahmen der von meinen verstorbenen Majorennen Ehefrauen Dorotheen Mariannen und Augusten Marien Wilhelminen Even Leonhart nachgelaßenen Kinder, daß ich auf eine gerichtliche Ablegung der von gedachtem Herrn CanzleySecretär Pauer geführten Vormundschaftlichen Administrations-Rechnungen, wesfals sämtliche Majorennen sich außergerichtlich mit demselben zu setzen beliebet, Verzicht leiste. Göttingen, den 13. Dec. 1790 [Montag]. Gottfried August Bürger Professor allhier.