Beschreibung
Dankt Hanfstaengl für die Bemühungen, sich für seine Pensionsangelegenheit einzusetzen. – Geitlinger stellte vor 1937 bei den „Juryfreien“ und beim Deutschen Künstlerbund aus; nach deren Verbot hatte er keine Ausstellungsmöglichkeiten mehr und ernährte sich u. a. als Zimmeranstreicher. Bei der Berufung an die Akademie in München nach dem Krieg blieb ihm die Pensionsberechtigung wegen überschrittener Altersgrenze versagt; er versuche zu beweisen, dass er durch das Arbeitsverbot als „entarteter“ Künstler seiner freischaffenden Tätigkeit beraubt wurde.